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Produkthaftung für Onlineshops und Apps — was sich ab Dezember 2026 ändert.

Am 9. Dezember 2026 gilt in der EU eine neue Produkthaftung. Für Onlineshops und Apps ändert sich mehr als für die meisten anderen — und viele merken es erst, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt.

Person verpackt im Büro ein Paket für den Versand

Was sich ändert

Die neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 ersetzt eine Regelung von 1985. Drei Punkte betreffen Shops und Apps direkt:

Software ist ein Produkt. Eine App, ein Kundenportal, ein Konfigurator oder die Software in einem verkauften Gerät — alles fällt künftig unter die Produkthaftung. Auch Updates und KI-Funktionen zählen dazu.

Es haften mehr Beteiligte. Nicht nur der Hersteller, sondern je nach Lage auch Importeur, Fulfillment-Dienstleister, Händler und Plattform.

Die Hürden für Geschädigte sinken. Die Schwelle von 500 Euro bei Sachschäden fällt weg, Gerichte können die Offenlegung von Unterlagen anordnen, und bei komplexer Technik wird ein Fehler unter Umständen vermutet.

Das gilt für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Haftung heißt hier: ohne Verschulden — es reicht, dass das Produkt fehlerhaft war und jemand dadurch zu Schaden kam.

Der Onlineshop als Importeur

Die größte Falle liegt im Einkauf. Wer Ware direkt bei einem Hersteller außerhalb der EU bestellt und unter eigenem Shop verkauft, ist rechtlich Importeur — und haftet wie ein Hersteller. Das betrifft Elektronik aus Fernost genauso wie Kosmetik, Spielzeug oder Zubehör.

Wer innerhalb der EU einkauft, ist Händler. Händler haften dann, wenn sie auf Anfrage nicht binnen eines Monats den Hersteller oder ihren eigenen Lieferanten nennen können. Ein sauberer Einkauf mit nachvollziehbaren Lieferanten pro Artikel ist damit kein Ordnungsthema mehr, sondern Haftungsschutz.

Marktplätze und Fulfillment

Wer über Amazon, eBay oder einen anderen Marktplatz verkauft, bleibt selbst in der Verantwortung. Die Plattform haftet nur, wenn sie so auftritt, als wäre sie selbst der Verkäufer.

Fulfillment-Dienstleister — Lagern, Verpacken, Versenden — haften dann, wenn kein Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigter in der EU greifbar ist. Wer seine Logistik auslagert, sollte also wissen, wer in der Kette als Importeur dasteht.

Apps und Portale

Eine App, die Sie Ihren Kundinnen und Kunden anbieten, ist ab Dezember ein Produkt — auch wenn sie gratis ist, solange sie Teil Ihres Geschäfts ist. Ersatzfähig sind dabei Schäden von Privatpersonen: Personenschäden, Schäden an privat genutzten Sachen und — neu — der Verlust privater Daten.

Zwei Dinge werden damit wichtiger:

Sicherheitsupdates. Eine bekannte Lücke nicht zu schließen, gilt als Fehler. Eine App, die nach dem Launch niemand mehr pflegt, ist ein Risiko.

Nachvollziehbarkeit. Wer im Streitfall belegen kann, welche Version wann ausgeliefert und welche Lücke wann geschlossen wurde, hat gute Karten. Wer das nicht kann, dem wird der Fehler eher unterstellt.

Gegenüber Geschädigten lässt sich diese Haftung vertraglich nicht ausschließen. Zwischen Auftraggeber und Agentur lässt sich aber sehr wohl regeln, wer wofür einsteht.

Was Sie jetzt tun sollten

Einkauf prüfen. Kaufen Sie außerhalb der EU direkt ein? Dann sind Sie Importeur. Klären Sie das mit Ihrer Versicherung.

Lieferanten dokumentieren. Zu jedem Artikel muss nachvollziehbar sein, von wem er stammt — innerhalb eines Monats, auch nach Jahren.

Produktdaten pflegen. Warnhinweise, Anleitungen und Sicherheitsinformationen gehören vollständig in den Shop. Die Darbietung eines Produkts fließt in die Frage ein, ob es fehlerhaft war.

Wartung für Apps vereinbaren. Eine App ohne laufende Sicherheitsupdates sollte nicht in den Dezember gehen.

Versicherung nachfragen. Deckt die Betriebshaftpflicht die neue Produkthaftung ab, auch für Software und ohne die bisherigen Grenzen?

Wie wir damit umgehen

Shops und Apps, die wir bauen und betreiben, laufen mit Versionsverwaltung, dokumentierten Updates und einem festen Ablauf für Sicherheitslücken. Das war schon vorher so — ab Dezember ist es zusätzlich das, was im Ernstfall zählt.

Dieser Beitrag ist ein Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Österreich und Deutschland setzen die Richtlinie bis Dezember in nationales Recht um; die Details hängen davon ab.